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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 530/07

Leitsatz

Leitsatz:

1. Innungsverbände sind nicht Träger des Grundrechts auf Berufsfreiheit.

2. Innungsverbände können die Rechte der ihnen unmittelbar oder mittelbar angehörenden Handwerksbetriebe nicht im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft geltend machen.

3. Die Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stomaartikel durch die Allgemeinverfügungen vom und waren weitestgehend rechtmäßig.

4. Es bleibt offen, ob § 96 SGG auch bei Festbetragsfestsetzungen im Hilfsmittelbereich anwendbar ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-80980

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