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Grundsätzliche Änderung der Besteuerungsmodalitäten von Mitarbeiteroptionen im Kanton Zürich
I. Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich v. (rechtskräftig)
Das Verwaltungsgericht Zürich hat in einem Entscheid den Besteuerungszeitpunkt von Mitarbeiteroptionen für die Zürcher Staats- und Gemeindesteuern neu festgelegt und somit die mit Entscheid v. von der Steuerrekurskommission II vorgenommene Praxisänderung bestätigt.
Neu ist, dass auf der Ebene der zürcherischen Staats- und Gemeindesteuern (maßgebend ist die Steuerpflicht des Mitarbeiters im Kanton Zürich) Optionen mit vesting-Klausel im Zeitpunkt des definitiven Rechtserwerbs (at vesting) steuerbar sind. Der Entscheid äußert sich nicht im Detail über die Berechnung des steuerbaren geldwerten Vorteils at vesting.
Der Entscheid gilt nicht für die direkte Bundessteuer und für die Kantons- und Gemeindesteuern anderer Kantone.
Gestützt auf das Kreisschr. Nr. 5 der eidgenössischen Steuerverwaltung v. (KS Nr. 5) erzielte der im Kanton Zürich steuerpflichtige Mitarbeiter bei der Zuteilung von bewertbaren Optionen (frei und nicht frei übertragbare bzw. ausübbare Optionen) bisher im Zeitpunkt der Zuteilung (d. h. at grant) steuerbares Erwerbseinkommen. Bei der Zuteilung von objektiv nicht bewertbaren Optionen realisierte der im Kan...