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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 346/06

Gesetze: AO § 351 Abs. 2, ZPO § 894

Antrag auf getrennte Veranlagung trotz rechtskräftiger Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung

Leitsatz

  1. Wird ein Stpfl. in einem zivilrechtlichen Verfahren rechtskräftig verurteilt, für ein Streitjahr die Zusammenveranlagung zu wählen, sind die Finanzbehörden ohne weiteres an das rechtskräftige Urteil gebunden und verpflichtet, eine Zusammenveranlagung durchzuführen.

  2. Das rechtskräftige Zivilurteil wirkt entspr. einem Grundlagenbescheid.

  3. Das Wahlrecht, eine getrennte oder eine Zusammenveranlagung zu wählen, entfällt mit dem rechtskräftigen Zivilurteil.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-80837

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