Margenbesteuerung bei Reiseleistungen an Vereine, Schulen und
Universitäten
Leitsatz
Die Umsätze aus der Erbringung von Reiseleistungen
gegenüber Schulen und Universitäten unterliegen der
Margenbesteuerung. Die Umsätze aus der Erbringung von Reiseleistungen
gegenüber eingetragenen Vereinen unterliegen nur insoweit der
Regelbesteuerung, als erkennbar ist, dass der Verein Unternehmer ist und die
Reise für sein Unternehmen bezieht, im Übrigen der Margenbesteuerung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1365 Nr. 15 LAAAD-80829
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