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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1615/06 EFG 2011 S. 1365 Nr. 15

Gesetze: UStG § 25UStG § 2 Abs. 36. EG-Richtlinie Art. 26 (MwStSystRL Art. 306 - 310); 6. EG-Richtlinie Art. 4 Abs. 5 i.V.m. Anhang D Nr. 11 (MwStSystRL Art. 13 i.V.m. Anhang I Nr. 11);

Margenbesteuerung bei Reiseleistungen an Vereine, Schulen und Universitäten

Leitsatz

Die Umsätze aus der Erbringung von Reiseleistungen gegenüber Schulen und Universitäten unterliegen der Margenbesteuerung. Die Umsätze aus der Erbringung von Reiseleistungen gegenüber eingetragenen Vereinen unterliegen nur insoweit der Regelbesteuerung, als erkennbar ist, dass der Verein Unternehmer ist und die Reise für sein Unternehmen bezieht, im Übrigen der Margenbesteuerung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1365 Nr. 15
LAAAD-80829

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