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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 6 V 1158/11

Gesetze: EStG § 26EStG:26a EStG § 26bAO § 268FGO § 40 Abs. 2

Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzung der Vollziehung bei Antrag auf getrennte Veranlagung

Leitsatz

Ist ein Antrag auf getrennte Veranlagung rechtsmissbräuchlich, weil er nur darauf abzielt, dass beim anderen Ehegatten eine höhere Steuerschuld entsteht, und kann der Antragsteller durch Aufteilung der Steuerschuld gemäß § 268 AO erreichen, dass für ihn keine Steuern anfallen, so besteht für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kein Rechtsschutzbedürfnis.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2011 S. 1227
BAAAD-80828

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