Erfassung einer Bürgschaftsverpflichtung und Bewertungsabschlag
Leitsatz
1) Für die erbschaftsteuerliche Erfassung von Nachlassverbindlichkeiten gelten gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. §§ 95 und 109
BewG für den Bestand und den Wert der zu berücksichtigenden Verbindlichkeit die ertragsteuerlichen Bilanzierungsregeln.
2) Die Bürgschaftsverpflichtung eines Gesellschafters ist bereits zu dem Zeitpunkt zu bilanzieren, zu dem der Bürge ernsthaft
mit einer Inanspruchnahme rechnen muss und sein Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft wertlos ist.
3) Werden Gegenstände des Sonderbetriebsvermögens ohne den dazugehörenden Mitunternehmeranteil im Wege vorweggenommener Erbfolge
übertragen, findet der Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG keine Anwendung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAD-80811
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.