Zu den Voraussetzungen der Schätzung von
Besteuerungsgrundlagen – Zur Anwendung des
§ 32a KStG
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen.
Erzielt ein Stpfl. im
Wesentlichen Bareinnahmen, ist das Kassenbuch wesentlicher Teil der
Buchführung. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
hängt dann vor allem von der Ordnungsmäßigkeit der
Kassenbuchführung ab.
Zur Höhe der Schätzung
bei Gaststättenbetrieben.
Der auf der Hinzurechnung einer
vGA basierende KSt-Bescheid ist für den ESt-Bescheid des
GmbH-Gesellschafters kein Grundlagenbescheid.
§ 32a KStG
ist nicht auf eine Bindungswirkung des KSt-Bescheids für die
ESt-Veranlagung angelegt, weil die Vorschrift eine Ermessensregelung
beinhaltet.
Eine Ermessensreduzierung auf
Null gemäß
BFH-Beschluss VIII B 170/08
ist nicht anzunehmen, wenn eine Einigung zwischen den
Beteiligten im KSt-Klageverfahren nicht aufgrund einer nach
§ 162 AO
geänderten Schätzung erfolgt, sondern nur dadurch motiviert ist, das
Klageverfahren angesichts seiner geringen wirtschaftlichen Bedeutung ohne
weiteres zum Abschluss zu bringen. Eine derartige Motivation stellt keine
sachgerechte Schätzung der Besteuerungsgrundlagen der GmbH dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2011 S. 403 KAAAD-80796
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