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FG Münster Urteil v. - 14 K 787/09 E EFG 2011 S. 869 Nr. 10

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, EStG § 19 Abs 2

Einkommensteuer:

Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag verfassungsgemäß

Leitsatz

Die für die Gewährung des Versorgungsfreibetrags nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG festgeschriebene Altersgrenze von 63 Jahren ist verfassungsgemäß und verstößt auch im Hinblick auf die Ungleichbehandlung zwischen Beziehern privater und öffentlicher Versorgungsbezüge nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 869 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2011 S. 1036
WAAAD-80792

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