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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 425/08

Gesetze: EStG § 77

Kindergeld: Kostenerstattung in Weiterleitungsfällen (Einspruchsverfahren)

Leitsatz

  1. § 77 Abs. 1 EStG enthält nur eine Kostenregelung für erfolgreiche Einsprüche gegen die Kindergeldfestsetzung. Eine Kostentragung für unzulässige Einsprüche ist in § 77 EStG nicht geregelt.

  2. Voraussetzung für eine Kostentragungspflicht ist ein wirksamer Festsetzungs- oder Aufhebungsbescheid.

  3. § 77 EStG normiert auch keine Kostentragungspflicht der Kindergeldstelle in sog. „Weiterleitungsfällen”.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-80790

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