Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 4 vom Seite 173 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 488

Geänderte Kriterien der mißbräuchlichen Inanspruchnahme von DBA mit der Schweiz

von Rechtsanwalt Andreas Kolb, Bern

Am hat die Eidg. Steuerverwaltung eine Änderung ihres aus dem Jahre 1962 stammenden Kreisschreibens zum BRB 62 bekanntgegeben. Die Besonderheit des BRB 62 liegt darin, daß die Schweiz als Wohnsitzstaat einer Person, die das schweizerische Abkommensnetz beansprucht, Maßnahmen zum Schutz des Staates, aus dem die abkommensbegünstigten Erträge stammen, getroffen hat. Während in den vergangenen Jahren verschiedene Staaten dazu übergegangen sind, Maßnahmen zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Entlastung von den eigenen Quellensteuern zu ergreifen, blieb die Schweiz bislang das einzige Land, in dem ein Regelwerk zur Verhinderung der mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Steuerentlastungen des anderen Vertragsstaates besteht. Die Bestimmungen des BRB 62 und des Kreisschreibens von 1962 wurden weitgehend in den Abkommen mit Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien übernommen.

In der Schweiz stehen der BRB 62 und das dazugehörige Kreisschreiben seit Jahren regelmäßig unter Kritik. Dabei wird in erster Linie bemängelt, daß die Kriterien einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme von DBA, namentlich in bezug auf die übermäßige Weiterleitung und die Gewinnspeicherung, zu starr sind und daher auc...