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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zulässigkeit einer höheren Erbschaftsteuer auf im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung außerhalb der EU?
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG i. V. mit Art. 58 EG dahin auszulegen, S. 318dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer auf einen Nachlass vorsieht, dass die zum Privatvermögen gehörende Beteiligung als Alleingesellschafter an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Kanada mit dem vollen Wert angesetzt wird, während beim Erwerb eines derartigen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ein gegenstandsbezogener Freibetrag gewährt und der verbliebene Wert lediglich i. H. von 65 % berücksichtigt wird (Bezug: Art. 43, Art. 56 Abs. 1, Art. 57, Art. 58 EG; § 13a ErbStG in der vor 2009 gültigen Fassung)?
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