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Einkommen-/Lohnsteuer | Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchgeführte Besuchsfahrten zum auswärtigen Beschäftigungsort des anderen Ehegatten
Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 5 EStG; Art. 6 GG).
Der BFH entschied am Fall einer Arbeitnehmerin, die Grundsätze des Urteils sind aber gleichermaßen bei einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung von Stpfl., die Gewinneinkünfte beziehen, zu beachten. Der BFH ließ offen, ob er zum gleichen negativen Ergebnis gekommen wäre, wenn der Ehegatte „mit” doppelter Haushaltsführung aus beruflichen bzw. betrieblichen Gründen die wöchentliche Familienheimfahrt nicht durchführen kann und deswegen von seinem Ehegatten besucht wird.