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IWB Nr. 22 vom Seite 1119 Fach 5 Österreich Gr. 2 Seite 490

Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und Provisionen 2. Teil Korruptionsstrafrecht und Ausschluss der steuerlichen Absetzbarkeit in Österreich

von Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs, Wien

Anlass dieser 7-teiligen Artikelserie ist die von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, Universität Wien, und Leitner + Leitner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz/Wien, im September 2000 veranstaltete Tagung zum Thema: Geld- und Sachzuwendungen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Strafrecht — Rechtslage in Deutschland und Österreich. Beginnend mit den internationalen Vorgaben von supranationalen Organisationen (vgl. hierzu IWB F. 3 Gr. 1 S. 1691) werden insgesamt in sechs fortlaufenden Beiträgen die straf- und steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen analysiert. Der 7. und letzte Beitrag beinhaltet die Podiumsdiskussion als Abschlusspunkt der Tagung.

”Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist”, dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG). Damit entspricht Österreich der OECD-Empfehlung vom . Zur Frage nach der Strafbarkeit von Zuwendungen ist in mehrfacher Hinsicht zu unterscheiden.

I. Bestechung von Beamten in der österreichischen Hoheitsverwaltung

1. Materiell rechtswidriger Bescheid

Fall 1: Der Betriebsleiter einer GmbH zahlt dem Gewerbereferenten der Bezirkshauptmannschaft Geld, damit dieser e...