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BMF 07.04.2011 IV D 3 - S 7174/10/10002, NWB 16/2011 S. 1305

Umsatzsteuer | Beförderung von kranken/verletzten Personen

Zur Klarstellung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Beförderungen von kranken und verletzten Personen in sog. Kombifahrzeugen – Fahrzeuge, in denen noch serienmäßig Sitze vorhanden sind, auf denen Personen steuerpflichtig befördert werden bzw. werden könnten – wird mit Abschn. 4.17.2 UStAE ergänzt: „(1) ... Spezielle Einrichtungen für den Transport von Kranken und Verletzten können u. a. auch eine Bodenverankerung für Rollstühle, eine Auffahrrampe sowie eine seitlich ausfahrbare Trittstufe sein. ... Serienmäßige Personenkraftwagen, die lediglich mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn, sog. Martinshorn, ausgerüstet sind, erfüllen die Voraussetzungen nicht. Die Ausstattung mit einer Trage und einer Grundausstattung für „Erste Hilfe” reicht nicht aus. (2) .....