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OFD Rheinland 11.04.2011 Kurzinfo ESt 17/2011, NWB 16/2011 S. 1304

Lohnsteuer | Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern

Der Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sieht vor, Arbeitnehmer mit geringem Jahresarbeitslohn (bis 10.200 € bzw. wenn die Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung erfüllt sind, bis 19.400 €) von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu befreien. Dieses hätte zur Folge, dass bei Arbeitnehmern, die die o. g. Arbeitslohngrenzen nicht überschreiten und deren Veranlagung wegen der Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren zutreffend berücksichtigten Vorsorgepauschale zu einer Nachzahlung führt, der Antrag auf Veranlagung zurückgenommen werden kann. Da die beabsichtigte Neuregelung bereits rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gelten soll, bestehen nach der Kurzinfo ESt der OFD [i]Kanzler, NWB 7/2011 S. 525Rheinland v. keine Bedenken, in den betroffenen Fällen Einsp...