Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit
Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt nach dem auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.
Der VIII. Senat des BFH setzt seine Rechtsprechung zur selbständigen Tätigkeit von Insolvenzverwaltern fort. Er sieht es als Gebot der Gleichbehandlung an, die nur die Nr. 1 des § 18 Abs. 1 EStG betreffende Regelung zur Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie auch auf die selbständige Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG „entsprechend” [i]Moritz, NWB 14/2011 S. 1138anzuwenden. Ging es im