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BFH 26.01.2011 VIII R 3/10, NWB 16/2011 S. 1302

Einkommensteuer | Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit

Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt nach dem auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.

Anmerkung:

Der VIII. Senat des BFH setzt seine Rechtsprechung zur selbständigen Tätigkeit von Insolvenzverwaltern fort. Er sieht es als Gebot der Gleichbehandlung an, die nur die Nr. 1 des § 18 Abs. 1 EStG betreffende Regelung zur Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie auch auf die selbständige Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG „entsprechend” [i]Moritz, NWB 14/2011 S. 1138anzuwenden. Ging es im