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LSG Hessen 21.02.2011 L 1 KR 327/10 B ER, NWB 16/2011 S. 1310

Krankenversicherungsrecht | Beitragsbemessung für freiwillig gesetzlich Versicherte

Bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung aus einer privaten Lebensversicherung nicht zu berücksichtigen. Die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler” erfassen zwar im Vergleich zu den Beiträgen von Pflichtversicherten zusätzliche Einnahmen. Diese Verwaltungsvorschrift hat der Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen erlassen, mithin weder das zuständige Organ noch geschah dies – wie vorgesehen – im Wege [i]Eilts, NWB 4/2010 S. 279des Satzungserlasses. Die Bestimmungen sind daher unwirksam. Die Klage eines freiwillig gesetzlich Krankenversicherten gegen seine Beitragserhöhung wegen einer Auszahlung aus einer privaten Lebensversicherung hatte daher Erfolg.

Anmerkung:

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