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Wohnungseigentumsrecht | Jahresgesamtabrechnung stets mit zu Unrecht aus Mitteln der Gemeinschaft getätigten Ausgaben
In die Jahresgesamtabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (hier: Errichtung von Trennwänden und Reinigung der Fassade ohne Beschlussfassung der WEG; Reparatur einer im Sondereigentum stehenden Außenglasscheibe). Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer die Vermögenslage der WEG erfassen und die Jahresabrechnung überprüfen können. Unberechtigt getätigte Ausgaben sind auch bei den Einzelabrechnungen zu berücksichtigen. Die WEG ist darauf angewiesen, dass alle tatsächlichen Belastungen nach dem jeweils einschlägigen Verteilungsschlüssel umgelegt werden, weil sonst die Sicherung der Liquidität und die Planungssicherheit der Gemeinsch...