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IWB Nr. 20 vom Seite 951 Fach 5 Österreich Gr. 2 Seite 376

Grenzen der Auskunftserteilung durch österreichische Finanzbehörden

von Mag. Christoph Urtz, Assistent am Institut für Finanzrecht der Wirtschaftsuniversität Wien

I. Rechtsgrundlagen der Auskunftserteilung in Österreich

Österreich hat neben zahlreichen anderen Staaten auch mit allen Mitgliedstaaten der EU DBA abgeschlossen. Alle DBA mit den Mitgliedstaaten enthalten eine Bestimmung über den Informationsaustausch (Auskunftsklausel), die entweder Art. 26 des OECD-MA aus 1963 oder aus 1977 nachgebildet ist. Neben den DBA gibt es noch europarechtliche Regelungen über die Auskunftserteilung im internationalen Bereich. Am hat der Minister-S. 952 rat der EG die Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern erlassen (77/799/EWG, ABl EG L 336/15 v. ). Mit dem Beitritt Österreichs wurde diese Richtlinie auch Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung. Da die EG-Amtshilferichtlinie (EG-AHRL) nur an die Mitgliedstaaten gerichtet ist, bedarf sie der Umsetzung in nationales Recht. Zu diesem Zweck wurde in Österreich das EG-Amtshilfegesetz (öEG-AHG, öBGBl 1994 Nr. 657) erlassen (vgl. Jirousek, SWI 1995 S. 365 ff.). Da das öEG-AHG sich in großem Umfang die Bestimmungen des deutschen EG-Amtshilfegesetzes (dEG-AHG v. , dBGBl I S. 2441) zum Vorbild nahm, ist die Rechtslage in Österreich sowohl im Be...