Arbeitshilfe - Stand: 24.08.2011

Abgrenzung von Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Mustereinspruch

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Mietet ein Arbeitgeber (zusätzlich zu seiner Betriebsstätte) im Wohnhaus des Arbeitnehmers einen Kellerraum an, der von dem Arbeitnehmer betrieblich genutzt wird, sind dann die mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten des Arbeitnehmers zwischen seinem Wohnhaus und der Betriebsstätte des Arbeitgebers wegen der räumlichen Nähe des betrieblich genutzten Kellerraums zur Wohnung --unabhängig von dessen steuerlichen Charakter-- als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht als Dienstfahrten zwischen zwei Arbeitsstätten anzusehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
KAAAD-80436