Atypisch stille Gesellschaft, Unternehmeridentität, Gewerbeverlust - Mustereinspruch
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Findet ein partieller Unternehmerwechsel statt, wenn sich ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG neben seiner Kommanditbeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter am Unternehmen der KG beteiligt, und kann daher der für die KG festgestellte verbleibende Verlustabzug nur insoweit vom Gewerbeertrag der KG & atypisch still abgezogen werden, als der von der KG & atypisch still erzielte Gewerbeertrag auf die KG entfällt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
UAAAD-80411