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IWB Nr. 23 vom Seite 1133 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 1788

Bedeutende Entscheidung des BFH in Verrechnungspreisfragen

— Anmerkungen zum Urteil vom 17. 10. 2001 - I R 103/00 —

von RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M., RA Dr. Stephan Rasch, StB Dr. Achim Roeder, M.A.; Deloitte & Touche, Düsseldorf

I. Einleitung

Am hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Entscheidung von herausragender Bedeutung hinsichtlich der Fragen gefällt, wie Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen festgesetzt werden sollen und welche Rechte die Finanzbehörden und der Steuerpflichtige bei einer Betriebsprüfung in Verrechnungspreisfragen haben (I R 103/00, vgl. DB 2001, S. 2474 ff.). Die folgenden Aspekte sollen im Rahmen dieses Beitrags untersucht werden:

  • Der BFH beschäftigt sich ausdrücklich mit der Frage, ob die Besteuerungsgrundlagen auf der Grundlage sog. secret comparables bestimmt werden können, welchen Dokumentationsanforderungen der Steuerpflichtige gerecht werden muss und wie die Beweislastverteilung ausgestaltet ist.

  • Der BFH setzt sich zudem mit den Anforderungen an eine Verrechnungspreisanalyse auseinander und erklärt sich ausdrücklich zu der Bestimmung von Bandbreiten und den Korrekturmöglichkeiten innerhalb dieser Bandbreiten.S. 1134

  • Schließlich nimmt der erste Senat diesen Fall zum Anlass, die Behandlung von Dauerverlusten von Vertriebsgesellschaften, wie sie bereits Gegenstand des Urteils vom waren, genauer zu erläutern.

Dies ist eine der wenigen Entscheidungen, in denen der BFH die Gelegenheit h...