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Bilanzierung | Dokumentation der geplanten Investition für Investitionsabzugsbetrag
Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags setzt u. a. nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige das begünstigte Wirtschaftsgut „in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen” seiner Funktion nach benennt und die voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten benennt. Das FG Berlin-Brandenburg konkretisiert den Zeitpunkt der Einreichung und die Form der Unterlagen wie folgt:
[i]Frist bis zur Bestandskraft des SteuerbescheidsDer Steuerpflichtige muss die Unterlagen dem FA zwar grundsätzlich mit der Abgabe der Steuererklärung zugänglich machen. Allerdings können die Unterlagen auch noch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids nachgereicht werden, z. B. im Verlauf des Einspruchs- oder Klageverfahrens.
[i]Handschriftliche Liste genügtEine bestimmte Form der Unterlagen ist nicht vorgeschrieben. Daher kann auch eine ...