Minderung der Rekultivierungsrückstellung eines Kiesabbauunternehmens um zu erwartende Vorteile aus Fremdverkippungen
Leitsatz
1. Haben die Beteiligten nach einer im Rahmen der mündlichen Verhandlung erzielten Einigung übereinstimmend den Rechtsstreit
in der Hauptsache für erledigt erklärt, so sind die Kosten anhand der Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt der übereinstimmenden
Erledigungserklärungen nach billigem Ermessen zu verteilen.
2. Eine Rückstellung für Aufwendungen für die Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen während der Kiesgewinnung ist nicht
zu passivieren, wenn die zu erwartenden Einnahmen des Abbauunternehmens aus Kippgebühren aus Verträgen mit Dritten über das
Abkippen von Material die voraussichtlich anfallenden Rekultivierungsaufwendungen übersteigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAD-80223
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