Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG
Schenkung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden, nicht vom Miteigentumsanteil betroffenen Gebäudeteilen
Leitsatz
Stellt eine GbR ein Grundstück, dessen Kaufpreis weit überwiegend auf den Grund und Boden entfiel, für 30 Jahre unentgeltlich
ihrem zur Hälfte beteiligten Gesellschafter zur Nutzung zur Verfügung, der das darauf befindliche (Hotel-)Gebäude auf eigene
Kosten saniert und die Kosten sowie seinen 50%igen Grund und Boden-Anteil im Rahmen seines Hotelbetriebs aktiviert, ermittelt
sich der Grundstückswert für die nach der Sanierung erfolgte Schenkung eines 25%-GbR-Anteils an diesen Gesellschafter nach
§ 148 BewG. Der beschenkte Gesellschafter ist wirtschaftlicher Eigentümer der übrigen –ihm nicht ohnehin aufgrund seiner 50%-Beteiligung
zuzurechnenden– Gebäudeteile, die insoweit als Gebäude auf fremden Grund und Boden anzusehen sind.
Fundstelle(n): MAAAD-80217
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