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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1365/05

Gesetze: BewG 1991 § 148 Abs. 2, BewG 1991 § 94, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BewG 1991 § 147 Abs. 2, BewG 1991 § 146 Abs. 6, ErbStG § 12 Abs. 3

Feststellung eines Grundstückswerts nach § 148 BewG

Schenkung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden, nicht vom Miteigentumsanteil betroffenen Gebäudeteilen

Leitsatz

Stellt eine GbR ein Grundstück, dessen Kaufpreis weit überwiegend auf den Grund und Boden entfiel, für 30 Jahre unentgeltlich ihrem zur Hälfte beteiligten Gesellschafter zur Nutzung zur Verfügung, der das darauf befindliche (Hotel-)Gebäude auf eigene Kosten saniert und die Kosten sowie seinen 50%igen Grund und Boden-Anteil im Rahmen seines Hotelbetriebs aktiviert, ermittelt sich der Grundstückswert für die nach der Sanierung erfolgte Schenkung eines 25%-GbR-Anteils an diesen Gesellschafter nach § 148 BewG. Der beschenkte Gesellschafter ist wirtschaftlicher Eigentümer der übrigen –ihm nicht ohnehin aufgrund seiner 50%-Beteiligung zuzurechnenden– Gebäudeteile, die insoweit als Gebäude auf fremden Grund und Boden anzusehen sind.

Fundstelle(n):
MAAAD-80217

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