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IWB Nr. 7 vom Seite 237

Deutschlands Kampf gegen Auslandsbestechung verbessert

Quelle: Pressemitteilung OECD v. 23.3.2011

[i]Konvention gegen die Bestechung ausländischer BeamterDeutschland hat in den vergangenen Jahren gute Fortschritte beim Kampf gegen die Bestechung ausländischer Beamter gemacht. Das zeigt ein am erschienener Bericht der OECD-Arbeitsgruppe gegen Bestechung, der untersucht, wie erfolgreich das Land ein OECD-Übereinkommen von 1997 umsetzt: die Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger in internationalen Geschäften. Der Bericht leitet die dritte Prüf-Phase ein. Seit dem sog. Phase 2 Report der Arbeitsgruppe im Jahr 2003 hat Deutschland Vergehen von sechs Firmen und beinahe 70 Privatpersonen untersucht und juristisch geahndet. Nach Ansicht der OECD muss es Firmen aber noch strenger verfolgen und insgesamt härtere Sanktionen verhängen.

Nach den Empfehlungen der OECD-Arbeitsgruppe sollte Deutschland:

  • sicherstellen, dass Strafen gegen Firmen einen stärkeren Abschreckungseffekt haben und, dass sie eindeutig höher ausfallen als die unrechtmäßigen Profite;

  • höhere Strafen gegen Privatpersonen unterstützen;

  • die Transparenz in jenen Fällen erhöhen, in denen Privatpersonen eine Geldbuße zahlen, um weiterer Strafverfolgung zu entgehen;

  • klare Grenzen für die Zahlung von kleineren Summen zi...