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IWB 7/2011 S. 235

Finnland | Umsatzsteuervergünstigung für Kleinunternehmer

[i]Umsatzsteuersatz steigt stufenweiseAnfang März 2011 hat die finnische Steuerverwaltung eine Verwaltungsanweisung über Umsatzsteuervergünstigungen für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von 8.500 € bis 22.500 € veröffentlicht. Der Umsatzsteuersatz steigt stufenweise von 0 % bis zum vollen Steuersatz, der aber erst bei Überschreiten der Umsatzgrenze von 22.500 € zur Anwendung kommt. Diese Steuervergünstigungen können alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform in Anspruch nehmen. Bisher umsatzsteuerbefreite Unternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 8.500 € können zu dieser Besteuerung optieren.