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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 9/10

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Frage, ob bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung anstelle der Jahresfrist des § 66 Abs 2 Satz 1 SGG ausnahmsweise wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Monatsfrist des § 87 Abs 1 Satz 1 SGG zur Anwendung kommen kann.

2. Bei der Rücknahme eines Bescheides, in welchem die Einzugsstelle das Vorliegen einer versicherungsfreien Tätigkeit festgestellt hatte, nach § 45 SGB X kann das Ermessen auf Null reduziert sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
XAAAD-80167

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