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JStG 2010: Änderungen bei der Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals
Kein Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial mehr
[i]Korn, NWB 9/2010 S. 640; Hörster, NWB 52/2010 S. 4260Bei der Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals im Rahmen des Übergangs vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren konnte es zum Untergang von mit Körperschaftsteuer belastetem verwendbarem Eigenkapital und damit zur Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotenzial kommen. Das BVerfG hat die entsprechende Regelung im KStG als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber hat im JStG 2010 darauf reagiert und die Umgliederungsvorschriften nochmals geändert. Die Änderungen gelten in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen.
I. Ausgangssituation und Beispielsfall
[i]Bisherige Umgliederung EK 45: u. U. Vernichtung von KörperschaftsteuerguthabenBeim Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren war im Rahmen der Übergangsregelungen ein nach der Verrechnung der Gewinnausschüttungen verbleibender positiver Betrag an EK 45 gem. § 36 Abs. 3 KStG in EK 40 und EK 02 umzugliedern. Dabei waren 27 /22 des Teilbetrags an EK 45 dem EK 40 hinzuzurechnen und 5/22 des Teilbetrags an EK 45 beim EK 02 abzuziehen. Bei Körperschaften, die keinen oder nur einen geringen Bestand an EK 02 aufwiesen, konnte es dadurch zu einer Vernichtung von Körperschaftsteuerguthaben kommen.
[i]Lösung nach alter RechtslageDa...