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IWB Nr. 20 vom Seite 1029 Fach 3a Gr. 1 Seite 852

Rechtsprechung zum internationalen Steuerrecht 1998

Teil II: Europarecht und DBA

von Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Osnabrück

C. Europarecht

54§ 10e EStG begünstigt nur Wohnobjekte im Inland. Darin liegt kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht (, BFH/NV 1998, 1097). Da es sich nicht um einen harmonisierten Bereich bei den direkten Steuern handele, komme es darauf an, ob eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit erfolge. Da § 10e EStG auch für beschränkt Steuerpflichtige, die im Inland eine Wohnung erwerben und zu eigenen Wohnzwecken benutzen, zur Verfügung stehe, könne keine Diskriminierung vorliegen. Dem entscheidenden Aspekt, daß hierin eine versteckte Beihilfe für den inländischen Wohnungsbau liegen könnte, geht das Gericht nicht nach (vgl. Bericht 97 Rz. 59; , BFH/NV 1998, 1091).

56In einer ausführlichen und abgewogenen Entscheidung hat das FG München ( 15 K 3861/93, IStR 1998, 434) die Vereinbarkeit des deutschen körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahren mit dem Europarecht bejaht. Ein Inländer hatte wenige Aktien von dänischen, niederländischen und spanischen Kapitalgesellschaften erworben und beantragte die Anrechnung der darauf lastenden ausländischen Körperschaftsteuer bei seiner inländischen Dividendenbesteuerung. Das Gericht lehnte eine Vorlage an den EuGH ab, da bereits einschlägig...