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FG München Urteil v. - 14 K 1715/08

Gesetze: FGO § 58 Abs. 2 S. 1, AO § 33, AO § 37, AO § 158, AO § 162

Klage des Gesellschafters einer aufgelösten GbR gegen Steuerfestsetzung im Schätzungswege

Leitsatz

1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH besteht eine Personengesellschaft auch nach ihrer Auflösung so lange fort, bis alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Ansprüche und Verpflichtungen, zu denen auch die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 33, 37 AO) zwischen der Gesellschaft und dem FA gehören, abgewickelt sind (, BFH/NV 1988, 576 und , BStBl II 1971, 540). Dazu gehört auch die streitige Festsetzung der Umsatzsteuer.

2. Aufgrund der erheblichen Mängel der Buchführung und Aufzeichnungen steht die Schätzungsbefugnis des FA im Streitfall außer Zweifel. Insbesondere nahm die Klägerin keine Trennung der Umsatzerlöse und des Wareneinkaufs vor.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 212 Nr. 7
DAAAD-79855

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