Klage des Gesellschafters einer aufgelösten GbR gegen
Steuerfestsetzung im Schätzungswege
Leitsatz
1. Nach der ständigen Rechtsprechung
des BFH besteht eine Personengesellschaft auch nach ihrer Auflösung so lange
fort, bis alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Ansprüche und
Verpflichtungen, zu denen auch die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§§
33, 37 AO) zwischen der Gesellschaft und dem FA gehören, abgewickelt sind (, BFH/NV 1988, 576 und ,
BStBl II 1971, 540). Dazu gehört auch die streitige Festsetzung der
Umsatzsteuer.
2. Aufgrund der erheblichen Mängel
der Buchführung und Aufzeichnungen steht die Schätzungsbefugnis des FA im
Streitfall außer Zweifel. Insbesondere nahm die Klägerin keine Trennung der
Umsatzerlöse und des Wareneinkaufs vor.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 212 Nr. 7 DAAAD-79855
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