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FG München Urteil v. - 14 K 3690/09

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG § 14

Vorsteuerabzug eines Land- und Forstwirts

Leitsatz

Die hier streitgegenständlichen Eingangsleistungen (z. B. Rechnungen im Zusammenhang mit der Erneuerung und Instandhaltung der für eigene Wohnzwecke genutzte Gebäudeteilestehen) stehen nicht in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit des Klägers, der als Land- und Forstwirt sowie als Rechtsanwalt unternehmerisch tätig ist. Ein Vorsteuerabzug kommt nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-79849

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