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FG München Urteil v. - 14 K 2826/09

Gesetze: AO § 47, AO § 44, AO § 268, BGB § 387, EStG § 26b, EStG § 26, InsO § 94

Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids

Leitsatz

Im Streitfall kann die beantragte Aufteilung der Gesamtschulden nach §§ 268ff. AO nicht mehr durchgeführt werden, weil die Klägerin ihren Aufteilungsantrag erst zu einem Zeitpunkt gestellt hat, zu dem das FA die Aufrechnung bereits durchgeführt hatte und nachdem die Einkommensteuerrückstände daher bereits getilgt waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-79845

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