Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kapitalerhöhung – Maßgeblichkeit der Handelsregistereintragung
Leitsatz
Bezugsrechte aufgrund einer wirksamen Kapitalerhöhung, durch die nach dem Gesamtplan die Beteiligungshöhe eines GmbH-Gesellschafters
trotz des gleichzeitigen Hinzuerwerbs von Anteilen wieder unter die Wesentlichkeitsschwelle von 25 % abgesenkt werden sollte,
sind bei der Ermittlung der Beteiligungshöhe erst ab dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, an dem die Erhöhung des Stammkapitals
durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister wirksam wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 15/2011 S. 1227 WAAAD-79840
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