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Gemeinschaftsrecht und Kohärenz der Ertragsbesteuerung
Die lahmende Harmonisierung der direkten Steuern wird seit anderthalb Jahrzehnten dadurch vorangetrieben, dass der EuGH die Grundfreiheiten des EG-Vertrags ausjudiziert. Das hat bereits deutsches Steuerrecht verändert: Die optionale unbeschränkte Steuerpflicht für EU-Angehörige (§ 1 Abs. 3 EStG) geht z. B. darauf zurück; der Übergang vom Vollanrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren und dessen internationale Öffnung wurden durch die Erkenntnis motiviert, dass die frühere Regelung vor dem EuGH nicht bestanden hätte. Mit § 8a KStG und § 1 AStG stehen z. Z. zentrale außensteuerliche Bestimmungen auf dem Prüfstand. Andere hat die Fachliteratur so in Frage gestellt, dass ihre Vorlage an den EuGH kaum zu vermeiden ist.
Die Besteuerung vollzieht sich nach der Verfassung der Gemeinschaft freilich weiter in nationalen — und damit geschlossenen — Systemen. Das Einzelsystem muss damit ”Innen” und ”Außen” differenzieren oder Brüche der Vollständigkeit, der Konsistenz und Kohärenz der Einzelsysteme in Kauf nehmen. Dies war der Ansatz, aus dem der EuGH in dem bekannten Schumacker-Urteil die Unterscheidung von beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht im Grundsatz zuließ. Die Folgen dieser Unterscheidung dürfen aber nicht zu Beeinträchti...