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Geldanlage Immobilie: Erhaltungsaufwand bei vermietetem Grundbesitz
Vorbereitende Maßnahmen vor einer Schenkung/Erbschaft
Soll ein Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, also unentgeltlich oder teilentgeltlich, häufig gegen Übernahme der Verbindlichkeiten, übertragen werden, stellt sich die Frage, ob nötige bzw. sinnvolle Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zweckmäßigerweise noch der bisherige oder erst der neuen Eigentümer durchführt. Auswirkungen ergeben sich sowohl bei der Erbschaft- als auch bei der Einkommensteuer. Zusätzlicher Gestaltungsspielraum wird eröffnet, wenn der bisherige Eigentümer für größeren Erhaltungsaufwand die Verteilung auf mehrere (bis zu fünf) Jahre wählt und während dieses Zeitraums das Grundstück ganz oder teilweise unentgeltlich überträgt.
I. Abzug nur bei den Eltern möglich
Kommt ein Abzug entweder nur bei dem bisherigen oder dem neuen Eigentümer in Betracht, liegt die Empfehlung nahe, dass er während seiner Besitzzeit die Arbeiten durchführen lässt. Der häufigste Fall dürfte der sein, dass die Eltern ein bisher vermietetes Einfamilienhaus/eine Eigentumswohnung auf ein Kind übertragen, das die Wohnung selbst nutzen will. Etwaigen Erhaltungsaufwand können dann nur die Eltern als Werbungskosten abziehen. Ausnahme: Das Kind nutzt...