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Der Standardentwurf Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities (ED/2011/1)
I. Einführung
Das IASB und das FASB haben am den Standardentwurf Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities (ED/2011/1) (kurz: ED O) veröffentlicht. Mit Blick auf die IFRS sollen hierdurch mittelfristig die bestehenden Regelungen des IAS 32 – Financial Instruments: Presentation zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (vgl. IAS 32.42-50) ersetzt werden. Der Standardentwurf wurde im Rahmen des mehrstufigen Projekts Financial Instruments (IAS 39 replacement) erarbeitet und stellt einen weiteren Schritt zur Ablösung von IAS 39 und IAS 32 dar. Durch die von den Standardsettern abgestimmten Regelungen soll künftig die Saldierung aus zeitlicher und sachlicher Hinsicht einheitlich erfolgen und so die diesbezüglich bestehenden Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP behoben werden (vgl. ED O BC2 f.). Den Kern des ED O bilden die Bedingungen für einen saldierten Ausweis finanzieller Vermögenswerte und Schulden sowie detaillierte Vorschriften zu Anhangangaben. Durch Letztere sollen Abschlussleser Art und Ausmaß der Saldierungen nachvollziehen können. Die Kommentierungsfrist zum ED O läuft noch bis zum .
II. Anwendungsbereich und -zeitpunkt
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