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Familienrecht | Berücksichtigung von Steuererstattungen beim Zugewinn
Steuererstattungsansprüche, die vor dem für die Berechnung des Zugewinns maßgeblichen Stichtag entstanden sind, unterliegen dem Zugewinnausgleich. Daran ändert die jüngere Rechtsprechung des BGH zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Abfindungen nichts. Daher war der Mann als Antragsgegner im Berufungsverfahren erfolgreich mit dem Argument, dass Steuernachzahlungen und -erstattungen der geschiedenen Partner für die Vorjahre in die Berechnung des Zugewinns einbezogen werden mussten, obwohl die Beträge erst nach Zustellung des Scheidungsantrags zugeflossen waren.