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Abgabenordnung | Bedeutung einer Einkommensteuererklärung ohne elektronische Signatur
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 v. hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob aus einer – wegen fehlender elektronischer Signatur – nicht wirksamen Einkommensteuererklärung gleichwohl steuerliche Folgen zugunsten der Steuerpflichtigen gezogen werden können. Im Streitfall hatte das Finanzamt am einen gegen die Klägerin gerichteten Einkommensteuerbescheid für 2007 mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen erlassen, weil trotz Aufforderung zuvor keine Einkommensteuererklärung abgegeben worden war. Am ging daraufhin beim Finanzamt die – nicht mit einer elektronischen Signatur versehene – elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärung für 2007 der Klägerin ein. Der von der Klägerin selbst unterzeichnete komprimierte Ausdruck der Einkommensteuererklärung 2007 ging dage...