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Wohn- und Nießbrauchsrechte in der Erbschaftsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1142Grundsätzlich werden auf einem Grundstück lastende Wohn- und Nießbrauchsrechte erst im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung mit ihrem nach § 14 BewG ermittelten Wert berücksichtigt. Nach § 14 Abs. 2 BewG erfolgt eine Korrektur der Bewertungen von lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen, wenn die Nutzung oder Leistung nicht eine bestimmte Mindestlaufzeit erreicht hat. Ein Problem bei der Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG ergibt sich, wenn ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch an einem Grundstück bereits bei der Grundbesitzbewertung im Rahmen der Öffnungsklausel des § 198 BewG berücksichtigt wurde. Im Ergebnis führt dies zu einer massiven Ungleichbehandlung und bietet gleichzeitig Gestaltungsspielräume in Fällen, in denen mit einer Unterschreitung der Mindestlaufzeit nach § 14 Abs. 2 BewG zu rechnen ist.
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Gestaltungsspielraum durch Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch
[i]Berücksichtigung des Wohn- oder Nießbrauchsrechts beim Verkehrswertnachweis Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden zum zahlreiche Regelungen geändert, die den Abzug von Wohn- und Nießbrauchsrechten bei Grundstücken betreffen. Durch den Wegfall des § 25 ErbStG sind die Gestaltungsmöglichkeiten für die Übertragung von Grundstücken unter Wohnrechts- od...