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Gewinnermittlung | Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwand eines Hotelbetriebs mit Restaurant
Bewirtungsaufwendungen eines Gastwirtes sind nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn er sie leistet
entweder anlässlich einer Bewirtung zahlender Gäste oder
um bestimmte Speisen zu Werbezwecken zu präsentieren.
In diesen Fällen liegt eine Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG vor, wonach u. a. der Abzug von Bewirtungsaufwendungen dann nicht beschränkt ist, wenn dies zum Gegenstand eines Unternehmens gehört.
Aufwendungen eines Hotelbetriebs mit Restaurant für die Bewirtung von Geschäftsfreunden anlässlich des Betriebsjubiläums sind jedoch nur beschränkt und soweit angemessen abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). Das gilt auch für die Aufwendungen anlässlich des Betriebsjubiläums des Restaurants.
Krüger, Buchung von Bewirtungskosten – Beleganforderun...