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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug für Betriebsausflug bei Überschreiten der Freigrenze
Nach dem kann ein Unternehmer die Vorsteuer aus den Aufwendungen für einen Betriebsausflug nicht abziehen, wenn die Kosten pro Arbeitnehmer über der lohn- und umsatzsteuerlichen Freigrenze von 110 € liegen. Dafür braucht der Unternehmer aber auch keine Wertabgabe mehr nach § 3 Abs. 9a UStG zu versteuern.
[i]Änderung der Rechtsprechung Der BFH ändert damit seine bisherige Rechtsprechung : Bislang konnte der Unternehmer die Vorsteuer für einen Betriebsausflug stets abziehen, auch wenn die Freigrenze von 110 € überschritten wurde, musste aber im Gegenzug eine Wertabgabe versteuern.
[i]Begründung: Bei Bezug bereits Entscheidung zu außerbetrieblicher VerwendungSeine neue Rechtsprechung begründet der BFH damit, dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen sei, wenn der Unternehmer bereits bei Bezug der Eingangsleistung beabsichtigt, die Leistung für einen...