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BSG | Pflicht für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen
Teilnehmer an praxisintegrierten [i]Mitteilung unter www.dguv.de dualen Studiengängen unterliegen zwar nicht der Beitragspflicht in der Kranken-/Pflege-/Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat darauf hingewiesen, dass diese Befreiung grundsätzlich nicht für die Unfallversicherung gilt, so dass nur die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit einem Urteil des BSG zur Beitragsfreiheit uneingeschränkt folgen .
[i]VoraussetzungenStudierende solcher Studiengänge stehen nach Auffassung der DGUV in ihren berufspraktischen Phasen normal Beschäftigten gleich, wenn sie
weisungsgebunden sind und
in den Betrieb eingegliedert sind und
arbeitnehmertypische Arbeitsleis...