Zur Wegzugsbesteuerung bei Sitz- und Geschäftsleitungsverlegung einer SE in einen anderen EU-Mitgliedstaat
Leitsatz
Die Sofortbesteuerung stiller Reserven bei einer grenzüberschreitenden Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung einer SE nach
Österreich im Zeitpunkt des Wegzugs unterliegt vor dem Hintergrund europarechtlicher Primärrechtsnormen jedenfalls im Verfahren
über die Aussetzung der Vollziehung erheblichen Bedenken.
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 27 DStRE 2011 S. 1065 Nr. 17 EFG 2011 S. 1096 Nr. 12 IStR 2011 S. 308 Nr. 8 IWB-Kurznachricht Nr. 15/2011 S. 547 KÖSDI 2011 S. 17530 Nr. 8 KÖSDI 2011 S. 17615 Nr. 10 LAAAD-79472
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