Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Unfallversicherungsrecht in der Europäischen Union
I. Einführung
In den Art. 52 ff. der VO (EWG) 1408/71 finden sich europarechtliche Regelungen, welche die mitgliedstaatlichen Vorschriften über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten koordinieren. Es geht somit um Leistungen, die nach deutschem Sprachgebrauch dem Recht der ”Unfallversicherung” unterfallen (innerhalb des bundesdeutschen Rechts ist diese Materie ab dem in ein neu geschaffenes Siebtes Buch des Sozialgesetzbuchs aufgenommen worden, SGB VII; vgl. insoweit den Art. 1 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes [UVEG] v. , BGBl I S. 1254).
Nachfolgend soll auf die Art. 52 ff. der VO 1408/71 etwas näher eingegangen werden. Diese gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind zwar im Hinblick auf das deutsche Unfallversicherungsrecht mit einigen interessanten Rechtsfragen verbunden (zur Frage des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 2 SGB VII bei einer Tätigkeit ”wie ein Arbeitnehmer”, wenn diese unfallbringende Tätigkeit außerhalb der Bundesrepublik verrichtet wird, vgl. z. B. das in BSGE 57, 262 = ”Die Sozialgerichtsbarkeit” 1986, 125, mit Anm. Igl/Schuler). In der Praxis besitzen aber diese unfallversicherungsrechtlichen Fragen eine geringere Bedeutung als Fragen au...