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Lohnsteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte besteht keine gesetzliche Aufzeichnungspflicht. Gleichwohl müssen nach einem die Darlegungen des Steuerpflichtigen hierzu so nachvollziehbar sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in vertretbarer Zeit den Umfang der Fahrten plausibel machen. Wer eine große Anzahl von Fahrten über weite Entfernungen von verschiedenen Wohnungen aus geltend macht, ist – will er eine Schätzung vermeiden – im Eigeninteresse gehalten, entsprechende Aufzeichnungen und Belege (z. B. Tankquittungen, Reparaturrechnungen) vorzulegen. Bei der Schätzung nach Wahrscheinlichkeitsgrundsätzen ist zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige [i]Schmidt, NWB 12/2011 S. 1000zumindest aus Zeit- und Kostengründen die Fahrten a...