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Einkommensteuer | Heimunterbringungskosten als agB
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung in einer sozial-therapeutischen Einrichtung können außergewöhnliche Belastungen sein. (2) Ist das Finanzgericht aufgrund eines von einem fachkundigen Arzt erstellten Gutachtens von der Notwendigkeit der Unterbringung überzeugt, bedarf es nicht mehr eines amtsärztlichen Attestes.
Im Streitfall hat der BFH erstmals tatsächlich ein Gutachten für maßgeblich gehalten, das kein amtsärztliches Attest ist, nach dem er unlängst dieses [i]Geserich, NWB 4/2011 S. 256Erfordernis ausdrücklich aufgegeben hatte (s. NWB AAAAD-59907). Allerdings ist auch hier die Würdigung des Finanzgerichts entscheidend und bindet den BFH als Revisionsinstanz (§ 118 Abs. 2 FGO).