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Gründungszuschuss: Verlängerung möglich
Gründer bzw. Mandanten, die von der Arbeitsagentur einen neunmonatigen Gründungszuschuss bekommen, haben die Möglichkeit, diesen um weitere sechs Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um eine Weiterförderung i. H. von 300 € monatlich, insgesamt also um 1.800 €. Neben dem direkten monetären und steuerfreien Vorteil schlägt zu Buche, dass die Mindestbeiträge zur Sozialversicherung während der Bezugsdauer des Zuschusses niedriger ausfallen. Der Vorteil beläuft sich hierbei auf monatlich gut 110 €. Allerdings liegt die Verlängerung im Ermessen der Arbeitsagentur, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Die Verlängerung kann zwei Monate vor Auslaufen der Grundförderung beantragt werden. Der Gründer muss seine Geschäftstätigkeit durch einen Bericht nachweisen, aus dem...