Finanzministerium Baden-Württemberg - 3-S 3812 b/3

Erbschaftsteuer; Steuerbegünstigung für Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Kanada,  – Vorlage an den EuGH, Az. C-31/11

Der , den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung gemeinschaftsrechtlicher Fragen angerufen. Vorliegend ging es um den Ausschluss der erbschaftsteuerlichen Begünstigung des Erwerbs von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG a. F. mit Sitz und Geschäftsleitung in Kanada (= Drittstaat). Das BFH-Verfahren ist durch den Beschluss bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-31/11 ausgesetzt.

Die für die bewertungsabhängigen Steuern und für die Verkehrsteuern zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, in gleich gelagerten Fällen – auch in Bezug auf die ab 2009 geltende Steuerbegünstigung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG – das Verfahren ruhen zu lassen und Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Eine maschinelle Vorläufigkeit kommt aufgrund der geringen Fallzahl nicht in Betracht.

Ich bitte, die Erbschaftsteuerfinanzämter entsprechend zu informieren.

Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3-S 3812 b/3

Fundstelle(n):
RAAAD-78861