Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer
früheren wesentlichen GmbH-Beteiligung i.S. des
§ 17 EStG als
nachträgliche Betriebsausgaben beim Einzelunternehmen des Klägers oder als
nachträgliche Werbungskosten bei seinen Kapitaleinkünften, wenn die Auflösung
der GmbH bereits vor dem Veranlagungszeitraum 1999 erfolgte (vgl.
,
BFHE 229,
151 und VIII R 36/07,
BFH/NV 2010, 1795)?
Hinweis: Nach Entscheidung des BFH durch Urteile vom , und wird das Verfahren X R 5/11 fortgeführt.
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